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Häufig gestellte Fragen



EAPPI, was ist das?



Das Ökumenische Begleitprogramm in Palästina und Israel (EAPPI) ist eine Initiative des Ökumenischen Rates der Kirchen im Rahmen der Ökumenischen Kampagne zur Beendigung der rechtswidrigen Besetzung Palästinas: Für einen gerechten Frieden im Nahen Osten. Sinn und Zweck des Programms ist es, Palästinenser und Israelis bei ihren gewaltlosen Aktionen und ihrem gemeinsamen Eintreten für eine Beendigung der israelischen Besetzung der Palästinensergebiete zu begleiten und eine gerechte und dauerhafte Konfliktlösung zu erreichen, mit zwei lebensfähigen und sicheren Staaten, die in Frieden Seite an Seite leben.

 

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Welches sind die Ziele des Programms?



Das Programm unterstützt lokale und internationale Anstrengungen zur Beendigung der israelischen Besetzung und will zu einer Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts durch einen gerechten Frieden, gestützt auf das Völkerrecht und die einschlägigen UN-Resolutionen, beitragen.

Insbesondere möchte das Programm:

  • am Alltag der palästinensischen und israelischen Zivilgesellschaft, der Kirchen und christlichen Gemeinden teilhaben;
  • in Gemeinden, an Orten oder bei Ereignissen, die ungeschützt sind, sichtbar präsent sein, z. B. in der Nähe von israelischen Siedlungen, der Mauer/des Zauns, Schulen und Häusern, Feldern und Obstplantagen;
  • ein offenes Ohr für die örtliche Bevölkerung und ihre Erfahrungen haben, dem täglichen Leid der Menschen unter der Besetzung eine Stimme geben und in Berichten sowie auf öffentlichen Veranstaltungen von diesen Erfahrungen sprechen;
  • das Verhalten der israelischen Soldaten beobachten (z. B. an Kontrollpunkten und anderen Sperren, bei Demonstrationen und anderen militärischen Einsätzen) und die zuständigen Organisationen und Behörden benachrichtigen, um ein Eingreifen zu erwirken;
  • auf gewaltlose Art und Weise Kontakte zu Menschenrechtsverletzern herstellen;
  • aus erster Hand qualitativ anspruchsvolle, schriftliche Dokumente, Augenzeugenberichte und Analysen verfassen;
  • Verstöße gegen die Menschenrechte und gegen das internationale Völkerrecht, die von ökumenischen Begleitpersonen miterlebt und dokumentier worden sind, melden und diese Berichte dazu verwenden, Regierungen und internationale Gremien zu informieren und sie zum Handeln zu drängen;
  • Kontakte zu den lokalen, nationalen und internationalen Medien knüpfen;
  • sich an der internationalen Fürsprache- und Netzwerkarbeit beteiligen, die die Menschenrechtssituation in Palästina thematisiert.

Wie alt sollten ökumenische Begleitpersonen sein?



Das Mindestalter beträgt 25 Jahre, doch je nach Fall können auch jüngere Bewerbende berücksichtigt werden, wenn sie die nötige Reife und Einsatzbereitschaft zeigen. Die bisherigen Begleitpersonen waren zwischen 23 und 78 Jahre alt.

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Wie lange dauert der Einsatz?



Der Einsatz dauert drei Monate. Unter bestimmten Umständen sind auch längere Einsätze möglich. Zusätzlich wird im Vorfeld des Einsatzes eine Ausbildung organisiert. Begleitpersonen sollten auch bereit sein, nach ihrer Rückkehr ausgedehnte Fürsprachearbeit im Heimatland zu leisten.


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Gibt es weitere Einsatzmöglichkeiten?



Kurzzeitige Einsätze hochrangiger Delegationen sind willkommen, wenn sie rechtzeitig vorher angekündigt werden.

 

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Welche Anforderungen muss eine ökumenische Begleitperson erfüllen?



  • Sie sollte mindestens 25 Jahre alt sein (u.U. können auch jüngere Bewerber/innen berücksichtigt werden, wenn sie über die nötige Reife und Einsatzbereitschaft verfügen)
  • Gute körperliche und psychische Verfassung
  • Bereitschaft, miteinander zu leben und zu arbeiten und positiv zur Beschlussfassung auf Teamebene beizutragen
  • Reife und psychische Belastbarkeit, Flexibilität, Fähigkeit zur Bewältigung von angespannten, kritischen Situationen und wechselhaften Umständen; konstruktiver Umgang mit Autoritätspersonen, Gelassenheit bei Provokationen
  • Fähigkeit, sich bescheidenen Lebensverhältnissen anzupassen
  • Verpflichtung für einen Einsatz in Israel/Palästina während mindestens drei Monaten
  • Zustimmung/Unterstützung der Bewerbung durch Familie und/oder Partner/in
  • Erfahrung in Menschenrechts-, Entwicklungs- und/oder Fürsprachearbeit von Vorteil
  • Erfahrung mit und/oder Bereitschaft zu einer Tätigkeit in einem anderen kulturellen Umfeld
  • Interesse für den Nahen Osten und Kenntnisse der Region und des israelisch-palästinensischen Konflikts, Offenheit für die dortigen Kulturen
  • Gute mündliche Englischkenntnisse (Arabisch und/oder Hebräisch von Vorteil)
  • Guter schriftlicher Ausdruck in der Muttersprache, schriftliche Ausdrucksfähigkeit in Englisch von Vorteil
  • Bereitschaft zu Fürsprachearbeit nach der Rückkehr in die Heimat. Dazu gehören öffentliche Auftritte und andere Folgeaufgaben auf Initiative der aussendenden Organisationen oder der Begleitperson selbst.
  • Engagement im eigenen Land in kirchlichen/ökumenischen/interreligiösen Netzwerken bzw. in der Friedensarbeit
  • Anerkennung der Grundsätze von Frieden, Gewaltlosigkeit und Versöhnung als Lebensdevise
  • Respekt für den christlichen und ökumenischen Charakter des Programms
  • Bereitschaft zur respektvollen Teilnahme am ökumenischen bzw. konfessionellen Gebetsleben
  • Fähigkeit, Beziehungen zu Palästinensern und Israelis aufzubauen
  • Kenntnisse im Umgang mit Computer, E-Mail, Mobiltelefonen und Digitalkameras.

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Wie verlaufen Rekrutierung und Auswahl?



Auswahl und Rekrutierung geschehen durch die aussendende Organisation und ihre Partner im Land der Bewerbenden. Sie richten sich nach den allgemeinen Anforderungen und den besonderen Bedürfnissen vor Ort.

 

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Welche Aufgaben übernehmen ökumenische Begleitpersonen?



Begleitpersonen arbeiten in kleinen internationalen Teams an verschiedenen Orten, zusammen mit den örtlichen palästinensischen und israelischen Gemeinschaften und/oder Organisationen.

Ihre Aufgabe ist es, durch ihre Anwesenheit diese örtlichen Gemeinschaften und Organisationen zu schützen und Rechenschaft vom Geschehen dort abzulegen.

Die Begleitpersonen übernehmen folgende Aufgaben:

  • Sie begleiten Bauern zu und von ihren Feldern, von denen sie durch die von Israel errichtete „Trennmauer“ abgeschnitten sind.
  • Sie begleiten Gesundheitsteams durch die militärischen Kontrollpunkte und Ambulanzen auf Notfallfahrten zu Kliniken im Westjordanland.
  • Sie unterstützen die örtlichen Kirchen und kirchennahen Organisationen.
  • Sie unterstützen israelische, palästinensische und internationale Nichtregierungsorganisationen, die im Menschenrechts-, Friedens-, Informations- und ökumenischen Bereich arbeiten, in ihren konkreten Aktivitäten vor Ort sowie bei Recherchen, Dokumentation und Berichterstattung.
  • Sie beteiligen sich an gemeinsamen friedlichen Demonstrationen von Palästinensern und Israelis.
  • Sie arbeiten mit christlichen Gemeinden in Jerusalem, besuchen Familien und kirchliche Schulen, begleiten kirchenleitende Verantwortliche und Kirchenmitglieder.
  • Sie beobachten Gebiete mit Ausgangssperre oder in denen es zu Zusammenstößen mit Siedlern gekommen ist, damit die Kinder sicher zur Schule und zurück gelangen.
  • Sie engagieren sich in Fürsprachebemühungen zur Beendigung der Besetzung und für einen gerechten Frieden.
  • Sie teilen ihre Erfahrungen und Kenntnisse der Lage vor Ort mit den Medien und den Kirchen ihres Heimatlandes.

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Woran sind ökumenische Begleitpersonen zu erkennen?



Begleitpersonen tragen Westen mit gut sichtbaren Logos des ÖRK und des EAPPI.

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Wie hoch sind die Kosten?



Erkundigen Sie sich bitte bei der nationalen Koordinierungsstelle in Ihrem Land nach den Kosten eines Einsatzes.


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Welche Versicherungen braucht eine Begleitperson?



Notwendig ist eine Kranken- und Unfallversicherung, die in Israel und in den besetzten Gebieten gültig ist. In einigen Fällen regelt und übernimmt dies die aussendende Organisation. Wenn nicht, ist die ökumenische Begleitperson selbst dafür zuständig.

 

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Wie bewerbe ich mich?



Klicken Sie hier, um mehr über die Bewerbung zu erfahren. Senden Sie bitte Ihre Bewerbung nicht an den ÖRK, sondern an die Koordinierungsstelle Ihres Landes.

 

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Welche Einführung und Vorbereitung erhalten die Begleitpersonen?



Zukünftige Begleitpersonen erhalten eine Einführung in ihrem Heimatland sowie kurz vor Einsatzbeginn eine rund 10-tägige Vorbereitung in Jerusalem.

Die Vorbereitung in Jerusalem umfasst:

  • Einführung in den Ökumenischen Rat der Kirchen und seine Position im israelisch-palästinensischen Konflikt, in das EAPPI-Programm und die Kampagne;
  • Grundzüge des Völkerrechts, der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts, Informationen über die gegenwärtige humanitäre Situation in den besetzten palästinensischen Gebieten;
  • Besprechung und Rollenspiel von kritischen Situationen, in die Begleitpersonen in Palästina/Israel geraten können, damit sie in der Lage sind, gewaltlos zu handeln und zu reagieren;
  • Besprechung möglicher Risiken; Umgang mit Angst und Trauma;
  • Einführung in die Kirchen und Religionsgemeinschaften in Jerusalem;
  • Kontaktaufnahme mit der zuständigen Botschaft oder Vertretung des Heimatlandes der ökumenischen Begleitperson;
  • Vertrautmachen mit Jerusalem und seiner Umgebung, der Altstadt, dem Transportsystem und den militärischen Kontrollpunkten;
  • Sicherheits- und Evakuierungsmaßnahmen: In Israel oder Palästina zu leben, reisen und arbeiten, birgt eindeutig hohe Risiken. Die Begleitpersonen lernen, diese möglichst gering zu halten;
  • Teamentwicklung, Teamdynamik, Entscheidungsprozesse und gegenseitige Unterstützung;
  • Interkulturelle Kommunikation, kulturabhängige Normen, Beziehung zwischen den Geschlechtern in Israel/Palästina;
  • Einführung ins Arabische und ins Hebräisch;
  • Anforderungen des ÖRK und der aussendenden Organisationen in Bezug auf Kommunikation und Berichterstattung, Training in Berichterstattung.

Wie sieht das Debriefing am Ende des Einsatzes aus?



Die Begleitpersonen nehmen an einem zweitägigen Debriefing in Jerusalem teil. Dazu gehören Diskussionen in der Gruppe, Evaluierung des Programms, Erzählen, die Vorbereitung auf die Rückkehr in die eigene Kultur, Tipps für öffentliches Sprechen sowie hinsichtlich der Sicherheitsbestimmungen an Flughäfen.

Das Debriefing nach der Rückkehr umfasst eine Programmevaluierung sowie eine Beratung im Blick auf anschließende Fürsprache- und Netzwerkarbeit wie auch Berichterstattung. Einige der aussendenden Organisationen bieten psychologische Evaluierung und Beratung an, die grundsätzlich auch den anderen Begleitpersonen offen steht.

 

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Welche Art von Engagement wird von den Begleitpersonen nach ihrem dreimonatigen Einsatz in Israel/Palästina erwartet?



Fürsprache- und Sensibilisierungsarbeit über den eigentlichen Einsatz hinaus ist ein wichtiger Teil des Programms. Die aussendenden Organisationen haben unterschiedliche Erwartungen hinsichtlich der Zahl der Artikel, die während des Aufenthalts verfasst werden sollen, und der öffentlichen Auftritte nach der Rückkehr. Freiwillige mit besonderen Fähigkeiten, z. B. in den Bereichen Video oder Fotografie, sollten evtl. ins Auge fassen, in Zusammenarbeit mit ihrer nationalen Koordinierungsstelle Ausstellungen zu organisieren oder Dokumentarfilme zu produzieren.

 

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